Rechtsprechung
BVerfG, 19.04.2004 - 1 BvR 549/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05
Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge …
Der Beteiligung eines Berufsfremden gleichgestellt ist die mitunternehmerische Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, und zwar unabhängig von der Qualifikation der anderen Gesellschafter und ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 290, BStBl II 2004, 303; dazu Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 19. April 2004 1 BvR 549/04).a) Der BFH hat mehrfach entschieden, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die Tätigkeit jeder Kapitalgesellschaft als gewerblich zu qualifizieren, nicht gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 290, BStBl II 2004, 303, m.w.N.; dazu Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 19. April 2004 1 BvR 549/04, nicht veröffentlicht -n.v.-).
- BFH, 10.10.2012 - VIII R 42/10
Abgrenzung gewerbliche Einkünfte - freiberufliche Einkünfte - …
b) Der Beteiligung eines Berufsfremden gleichgestellt ist die mitunternehmerische Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, und zwar unabhängig von der Qualifikation der anderen Gesellschafter und ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2003 IV B 192/03, BFHE 204, 290, BStBl II 2004, 303; dazu Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2004 1 BvR 549/04). - FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02
Gewerbesteuerpflicht einer GbR, an der neben Rechtsanwälten auch eine …
Die gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs erhobene Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss vom 19. April 2004 - 1 BvR 549/04, DStZ 2004, 458).Diese Zweifel sind auch nicht durch die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2003 (…V B 192/03, a.a.O.) und des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2004 (1 BvR 549/04, a.a.O.) beseitigt worden.
- FG Düsseldorf, 26.11.2020 - 9 K 2236/18
Einordnung von Einnahmen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder aus …
Jedoch ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, der Beteiligung eines Berufsfremden gleichgestellt die mitunternehmerische Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, und zwar unabhängig von der Qualifikation der anderen Gesellschafter und ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, die hier aufgrund der Beteiligung einer natürlichen Person als Komplementär nicht erfüllt sind (vgl. BFH Beschluss vom 3.12.2003 IV B 192/03, BStBl II 2004, 303; dazu Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2004 1 BvR 549/04). - FG Hamburg, 07.01.2016 - 6 K 147/15
Freiberufliche Einkünfte einer KG: Ist an einer Personengesellschaft eine GmbH …
Der Beteiligung eines Berufsfremden gleichgestellt ist die mitunternehmerische Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, und zwar unabhängig von der Qualifikation der anderen Gesellschafter und ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (vgl. BFH, Beschluss vom 03. Dezember 2003 IV B 192/03, BFHE 204, 290, BStBl II 2004, 303; dazu Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 19. April 2004 1 BvR 549/04). - FG Hamburg, 17.08.2004 - III 366/02
KStG/EStG/GewStG/Steuerbilanz: Pensions- und andere Rückstellungen - keine …
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